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Rhein-Hunsrück

Schweinepest hat Rhein-Hunsrück-Kreis noch nicht erreicht: Fachgruppe bereitet sich auf Ernstfall vor

Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Ein Hundeteam ist auf einem Termin zu Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) unterwegs. Nachdem das ASP-Virus im hessischen Groß-Gerau nachgewiesen wurde, werden Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen. Unter anderem sind auch täglich bis zu 70 Hunde- und Drohnenteams bei der Suche nach Wildschweinkadavern in der sogenannten Restriktionszone im Einsatz. Foto: Andreas Arnold/dpa

Noch sind im Rhein-Hunsrück-Kreis keine amtlich festgestellten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Sie verweist darauf, dass nach dem Auftreten erster Fälle in Rheinland-Pfalz besondere Vorsicht geboten sei.

Lesezeit: 3 Minuten
Im Kreis Groß-Gerau ist Mitte Juni bei einem Wildschwein die Krankheit festgestellt worden. Das Tier wurde in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erlegt. Zwischenzeitlich wurden in Hessen weitere Wildschweinkadaver gefunden, die positiv auf ASP getestet wurden. Es findet seitdem eine groß angelegte Kadaversuche statt. Am 6. Juli wurden auch ...
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Haltung von Schweinen muss dem Kreisveterinäramt gemeldet werden

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist darauf hin, dass jede Haltung von Schweinen dem jeweiligen Kreisveterinäramt gemeldet werden muss – unabhängig von der Nutzungsart der Schweine auch für Tierparks, Hobbyhalter sowie für die Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen. Freilandhaltungen müssen seitens der Kreisverwaltung genehmigt werden.

Jeder Schweinehalter ist zudem verpflichtet, Verhinderungsmaßnahmen durchzuführen. Der BWV fordert Schweinehalter auf, sich über vorbeugende Maßnahmen zu informieren und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Der BWV macht darauf aufmerksam, dass Speise- und Küchenabfälle ein sehr hohes Infektionsrisiko beinhalten können. Schweine damit zu füttern, ist streng verboten. Das gilt im landwirtschaftlichen und im privaten Bereich. Lebensgefahr durch ASP besteht für alle gehaltenen oder wilden Schweine. Das Virus wird sehr vielseitig übertragen oder verschleppt. Neben der Fütterung ist die größte Gefahr die Verschleppung über Materialien, Hände oder Schuhe, die Kontakt mit erregerhaltigem Fleisch, Blut, Sekret oder Kadavern hatten. red

ASP: Für den Menschen besteht keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest ASP ist eine Viruserkrankung, die bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt von einem infizierten Schwein zu einem anderen oder durch das Blut beziehungsweise Kadaver infizierter Tiere. Das Virus kann in Fleischerzeugnissen aus Schweinefleisch viele Monate überleben.

Die Übertragung ist daher auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischprodukte – auch Wurst oder Schinken – enthalten. Der ASP-Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tierarten besteht nicht. Sie können aber als Überträger (Vektoren) fungieren. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung fast immer tödlich. Die klinischen Anzeichen bei den Haus- und Wildscheinen bestehen in hohem Fieber, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Problemen, Atemwegsproblemen. Es treten Blaufärbungen (vorwiegend bei Erregung) auf, es kommt auch zum Festliegen oder zu unspezifischen Symptomen. Zudem treten plötzliche Todesfälle auf. Eine Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es nicht. red

Rhein-Hunsrück-Zeitung
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