Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist darauf hin, dass jede Haltung von Schweinen dem jeweiligen Kreisveterinäramt gemeldet werden muss – unabhängig von der Nutzungsart der Schweine auch für Tierparks, Hobbyhalter sowie für die Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen. Freilandhaltungen müssen seitens der Kreisverwaltung genehmigt werden.
Jeder Schweinehalter ist zudem verpflichtet, Verhinderungsmaßnahmen durchzuführen. Der BWV fordert Schweinehalter auf, sich über vorbeugende Maßnahmen zu informieren und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Der BWV macht darauf aufmerksam, dass Speise- und Küchenabfälle ein sehr hohes Infektionsrisiko beinhalten können. Schweine damit zu füttern, ist streng verboten. Das gilt im landwirtschaftlichen und im privaten Bereich. Lebensgefahr durch ASP besteht für alle gehaltenen oder wilden Schweine. Das Virus wird sehr vielseitig übertragen oder verschleppt. Neben der Fütterung ist die größte Gefahr die Verschleppung über Materialien, Hände oder Schuhe, die Kontakt mit erregerhaltigem Fleisch, Blut, Sekret oder Kadavern hatten. red