Plus
Simmern

Schlossplatz wird wieder zu einer Eislaufbahn: Stadt Simmern unterstützt Winterzauber 2024

Schon mehrfach – wie hier im Jahr 2014 – ist der Schlossplatz in Simmern zu einer Eislaufbahn umfunktioniert worden. Auch im kommenden Winter sollen dort Kufenfans wieder übers Eis flitzen können.  Foto: W. Dupuis (Archiv)
Schon mehrfach – wie hier im Jahr 2014 – ist der Schlossplatz in Simmern zu einer Eislaufbahn umfunktioniert worden. Auch im kommenden Winter sollen dort Kufenfans wieder übers Eis flitzen können. Foto: W. Dupuis (Archiv)

Der Schlossplatz in Simmern soll im Winter wieder zu einer Eislaufbahn umfunktioniert werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Projekt zu unterstützen.

Lesezeit: 2 Minuten
Zuvor hatten Marc Thiele und sein Sohn Dennis aus Argenthal dem Rat ihre Pläne vorgestellt. Thiele senior hat bereits in den Jahren 2012, 2014, 2016 und 2018 den sogenannten Winterzauber in Simmern organisiert und veranstaltet. Ursprünglich sollte der Zweijahresrhythmus beibehalten werden, doch dann machte Corona dem Unterfangen einen dicken Strich ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

AfD-Hallenvermietung: Stadtrat gegen Klageweg

Schlusspunkt im Streit um die Vermietung der Hunsrückhalle für eine Veranstaltung der AfD im Sommer: Der Stadtrat akzeptiert die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die mitgeteilt hatte, dass der mit der AfD unterzeichnete Vertrag nicht gekündigt werden darf. Die Rechtswidrigkeit eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses ist bestätigt worden. Die Aussetzung dieses Beschlusses durch Stadtbürgermeister Andreas Nikolay war somit rechtmäßig, sodass die Kündigung nicht ausgesprochen werden kann.

Der Stadtrat hätte die Möglichkeit gehabt, gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht zu klagen. Der Rat hat sich allerdings am Mittwochabend im nicht öffentlichen Sitzungsteil dagegen entschieden, teilt Stadtbürgermeister Andreas Nikolay mit. Über das Abstimmungsverhalten wurde nichts bekannt. ni

Rhein-Hunsrück-Zeitung
Meistgelesene Artikel