Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel legt Rechtsgutachten zur mittelrheinischen Strecke vor - Bestandsschutz angezweifelt: Gutachten zur Strecke im Mittelrheintal: Kommt es zur Klage gegen die Bahn? Bestandsschutz angezweifelt
Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel legt Rechtsgutachten zur mittelrheinischen Strecke vor - Bestandsschutz angezweifelt
Gutachten zur Strecke im Mittelrheintal: Kommt es zur Klage gegen die Bahn? Bestandsschutz angezweifelt
Ist dieser Zug der Deutschen Bahn zu modern für den Mittelrhein? Gutachter Clemens Antweiler wirft die Frage auf, ob zwischen Koblenz und Mainz möglicherweise nur dampfbetriebene Züge verkehren dürfen. Foto: Thomas Torkler Thomas Torkler
St. Goar-Oberwesel. Der Streit um die linksrheinische Bahnstrecke im Herzen des Mittelrheintals könnte rasch zur juristischen Auseinandersetzung werden. Im jahrelangen Diskurs zwischen Bahn und Region hat die Verbandsgemeinde St. Goar–Oberwesel am Donnerstagabend ein Rechtsgutachten vorgelegt, das anzweifelt, ob die Bahn Anspruch auf einen Bestandsschutz für die Eisenbahnstrecke Koblenz–Mainz hat. Damit steht eine Klage im Raum.
Aktualisiert am 07. Juni 2019 16:02 Uhr
Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Vergaberechtler Clemens Antweiler kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Bahntochter DB Netz AG keinen Nachweis darüber abgegeben hat, ob die linksrheinische Bahnstrecke zwischen Koblenz und Mainz 1859 in Übereinstimmung mit den damals geltenden Vorschriften errichtet wurde.