Landrat und Bürgermeister gegen Ausgangssperre
Ausgangssperre: Marlon Bröhr und Christian Keimer legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Marlon Bröhr
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Nachdem Marlon Bröhr als Privatperson Widerspruch gegen die vom Land verfügte Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Allgemeinverfügung eingelegt und das Verwaltungsgericht ihm eine Abfuhr erteilt hatte, macht er nun von der Möglichkeit Gebrauch, dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einzulegen. Dies hat Bröhr am Freitag gegenüber unserer Zeitung bekannt gegeben.

Aktualisiert am 16. April 2021 17:38 Uhr
{element} Auf Anfrage beim Gericht erfuhr die RHZ zudem, dass es eine weitere Person gibt, die Beschwerde gegen die im Rhein-Hunsrück-Kreis verhängte Ausgangssperre eingelegt hat. Christian Keimer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun, hatte wie Bröhr als Privatperson bei der Kreisverwaltung Widerspruch gegen die verhängte Ausgangssperre eingelegt, die der Landrat auf Weisung des Landes verhängt hatte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten