Auf Weisung des Landes müssen Bürger zwischen 21 und 5 Uhr daheim bleiben: Auch wenn der Inzidenzwert sinkt: Ausgangssperre gilt ab Donnerstag 00:00 Uhr im Rhein-Hunsrück-Kreis
Auf Weisung des Landes müssen Bürger zwischen 21 und 5 Uhr daheim bleiben
Auch wenn der Inzidenzwert sinkt: Ausgangssperre gilt ab Donnerstag 00:00 Uhr im Rhein-Hunsrück-Kreis
Auf den Impfungen liegt die Hoffnung der Menschen. Aber zunächst müssen die Rhein-Hunsrücker erst einmal nachts daheim bleiben. Kreisverwaltung
Rhein-Hunsrück. Die bereits am Mittwoch drohende Ausgangssperre für den Rhein-Hunsrück-Kreis, ist ab Donnerstag, 8. April, um 0 Uhr in Kraft. Trotz mehrmaliger Versuche von Landrat Marlon Bröhr, die Ausgangssperre für den Landkreis noch abzuwenden, wurde der Landrat per Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 6. April 2021 verpflichtet, die Muster-Allgemeinverfügung des Landes – einschließlich der Ausgangssperre – zu erlassen. Neben der Ausgangssperre werden weitere Einschränkungen wirksam.
Über Ostern war die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge über den Wert von 100 gestiegen. Die Ü-100-Allgemeinverfügung tritt aber bereits nach drei Tagen über 100 in Kraft. So war es am Ende auch bedeutungslos, dass die Inzidenz nach Ostern deutlich auf 82,4 (Dienstag) und 67,9 (Mittwoch) zurückgegangen war.