Beschwerde gegen Ausgangssperre scheitert
Abfuhr für Bröhr und Keimer vom Oberverwaltungsgericht – Beschwerde gegen Ausgangssperre scheitert
Marlon Bröhr
Werner Dupuis

Kastellaun. Marlon Bröhr ist mit seinem Eilantrag gegen die von ihm als Landrat verfügte Anordnung einer Ausgangsbeschränkung auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gescheitert. Dies teilte das OVG am Freitagnachmittag mit.

Bereits Anfang der Woche hatte Christian Keimer den gleich lautenden ablehnenden Bescheid vom OVG erhalten. Sowohl der Landrat als auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun hatten jeweils als Privatpersonen Widerspruch gegen die im Kreis verfügte Ausgangssperre eingelegt und gegen die Abweisung des Verwaltungsgerichts jeweils Beschwerde beim OVG eingelegt.

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