Regionale Impfzentren sollen ab 15. Dezember ihren Betrieb aufnehmen.
Nachdem in einer Telefonkonferenz zwischen der Kreisverwaltung und dem Land am vergangenen Freitag erste Aspekte dazu diskutiert wurden, laufen die Vorbereitungen, in die auch verschiedene Hilfsorganisationen sowie die Polizei vor Ort eingebunden sind. Insgesamt soll es in Rheinland-Pfalz 36 solcher Zentren geben, im Rhein-Hunsrück-Kreis soll eines der 24 Zentren der Landkreise entstehen.
Wie die Kreisverwaltung erläutert, wurde seit Wochenbeginn gezielt an den Vorbereitungen gearbeitet, wenngleich in der Telefonkonferenz vergangene Woche lediglich der Startschuss für die Impfzentren gegeben worden ist, aber seitens des Landes noch längst nicht alle Parameter festgelegt sind. Mehr Details werden für eine weitere Telefonkonferenz erwartet, die am heutigen Freitagmittag stattfindet und von Staatssekretär Alexander Wilhelm vom Gesundheitsministerium geleitet wird. Der Zeitplan ist ambitioniert, die Vorgabe lautet: Bis 15. Dezember müssen die Impfzentren in den 24 Landkreisen und zwölf kreisfreien Städten stehen. „Wir kriegen das schon hin“, ist Landrat Marlon Bröhr zuversichtlich.
Die Fäden für alle Impfzentren im Land laufen bei der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz in Mainz zusammen. Auf Kreisebene wurde vor allem damit begonnen, Liegenschaften in den Blick zu nehmen, die als Impfzentrum geeignet sein könnten. So wurde ein knappes Dutzend Gebäude betrachtet, die angesichts der maßgeblichen Anforderungen infrage kommen könnten. Schließlich kommt es nicht allein auf eine möglichst große Grundfläche der Objekte an, sondern auch auf Barrierefreiheit, auf Anforderungen der Corona-bedingten Abstände und Laufwege oder auch auf Parkflächen.
Wie die Kreisverwaltung am Donnerstag erläuterte, konnten bereits einige geeignete Angebote geprüft werden. Eigene Gebäude wie Sporthallen scheiden bei den Überlegungen eher aus, da allein für eine Impfstraße 650 Quadratmeter Grundfläche nötig sind, für jede weitere 350 Quadratmeter. Zuletzt war von bis zu fünf Impfstraßen die Rede. Sobald die technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind, kann ein Mietvertrag – der ein Jahr laufen soll – geschlossen werden und der Aufbau von Impfstraßen begonnen werden. Die Zuteilung der zu impfenden Personen an die regionalen Zentren sowie die Terminvergabe soll dann vom Land gesteuert werden. vb