Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beendet monatelanges Verfahren gegen fünf Hunsrücker Pfarrer wegen Geringfügigkeit - Behörde widerspricht Position des Landgerichts und sieht weiter Schuld
Kirchenasyl: Ermittlung eingestellt – Verfahren wegen Geringfügigkeit beendet
Durch die Einstellung des Verfahrens endgültig ergebnislos bleibt die Durchsuchungsmaßnahme, die Ende Januar in den Pfarreien stattfand.
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Gegen fünf Pfarrer aus Büchenbeuren, Kirchberg und Rheinböllen wird nicht mehr wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Ermittlungsverfahren gegen die fünf Geistlichen eingestellt.

Aktualisiert am 13. Juni 2019 17:35 Uhr
In einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung erklärt die Behörde, dass das Verfahren gemäß Paragraf 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Im August vergangenen Jahres hatte Landrat Marlon Bröhr die Pfarrer angezeigt, die sieben Sudanesen Kirchenasyl gewährten.

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