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Bad Kreuznach
Trinkgut-Räuber erhält milde Strafe – 22-Jähriger froh über Gefängnis
Unter dem Vorsitz von Richter Bruno Kremer wertete die Zweite Strafkammer des Bad Kreuznacher Landgerichts vor allem das umfassende Geständnis des Mannes als strafmildernd. Der junge Mann war zum Tatzeitpunkt auf Bewährung, zuvor trat er bereits siebenmal strafrechtlich in Erscheinung.
Der 22-Jährige hatte mit einem noch flüchtigen Komplizen am 6. März den Trinkgut-Getränkemarkt in ...