Delaveaux und die Stadt kommen sich vor Gericht keinen Deut näher: Stadt Bad Kreuznach ist wieder einmal vor Gericht: Im Streit ums „Täubchen“ keine Einigung in Sicht
Delaveaux und die Stadt kommen sich vor Gericht keinen Deut näher
Stadt Bad Kreuznach ist wieder einmal vor Gericht: Im Streit ums „Täubchen“ keine Einigung in Sicht
Das „Täubchen“ bleibt ein Streitfall: Keinen Deut näher kamen sich die beiden Streithähne bei der Verhandlung vor dem Bad Kreuznacher Landgericht.
Aktualisiert am 20. Oktober 2022 11:09 Uhr
Der Eigentümer der Immobilie, in der 25 Jahre lang, vom 1. Januar 1992 bis Ende 2016, das Kreuznacher Sozialamt untergebracht war, FWG-Stadtrat Karl-Heinz Delaveaux, verlangt von der Stadt 126.000 Euro Schadensersatz für Reparaturmaßnahmen, um die Schäden, die nach dem Auszug am Gebäude hinterlassen worden seien, auszubessern.