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Rheinhessen
Rettungsgasse bei Stau: Am Donnerstag macht Polizei Ernst
Mit Inkrafttreten der 53. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften am 19. Oktober ist das Bußgeld für Autofahrer, die auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine Gasse bilden, auf 200 Euro erhöht worden. Diese Gasse muss bereits gebildet werden, wenn der Verkehrs stockt, also Schrittgeschwindigkeit gefahren wird – vor dem Hintergrund „Man ...