Regeln für den Kreis Bad Kreuznach: Elfte Corona-Verordnung erlaubt Weihnachtsmärkte unter Auflagen
Weihnachtsmärkte in Corona-Zeiten: Sie sind erlaubt, aber nicht nach altem Modus (wie hier in BME), sondern mit strengen Auflagen.Foto: Josef Nürnberg (Archiv)
Freitagabend: Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes steht. Was heißt das für den Kreis Bad Kreuznach? Die ab 16. September gültigen Regeln in Stichworten:
Lesezeit: 3 Minuten
AHA: Allgemein gelten weiter strikt die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske).
Abstandsregeln: Aktuell dürfen bis zu zehn Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Zu anderen Gruppen aus weiteren Haushalten ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Schutzvisiere: Beschäftigte im Einzelhandel und in der ...
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