OLG Koblenz bestätigt: Vorzeitige Wahl von Haumann als Dehoga-Präsident war rechtmäßig
Koblenz/Bad Kreuznach
OLG Koblenz bestätigt: Vorzeitige Wahl von Haumann als Dehoga-Präsident war rechtmäßig
Gereon Haumann, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild. dpa
Das Gericht in Bad Kreuznach hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Beschlüsse für eine vorzeitige Wahl des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann rechtens waren. Dagegen hatten die Kläger Berufung beim Oberlandesgericht in Koblenz eingereicht. Jetzt gab es die endgültige Entscheidung.
Der Senat des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG), der sich mit der Berufung befasst hatte, schloss sich im Ergebnis voll der Argumentation des Dehoga-Prozessbevollmächtigten Rolf Bietmann an.
Die Wahl des Präsidenten Herrn Gereon Haumann durch die Mitgliederversammlung am 14.