Keine „mundgerechte Nahrung“: Staatsanwalt ermittelt wegen Tod in Kreuznacher Pflegeheim
"Mundgerechte Nahrung": Viele Menschen in Pflegeheimen sind auf eine besonders zubereitete Kost angewiesen. (Symbolbild)Foto: DPA
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat nach dem Tod eines Bewohners eines Pflegeheims in der Nahestadt Ermittlungen gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt, Michael Brandt, am Montag auf Anfrage des „Oeffentlichen“. Der Name des Pflegeheims ist unserer Redaktion bekannt.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Dominic Schreiner
Ende Dezember 2015 muss es in der Einrichtung zu dramatischen Szenen beim Frühstück gekommen sein. Der Heimbewohner soll ein etwa 15 Zentimeter langes Stück Schinken geschluckt haben, das ihm versehentlich in die Luftröhre geriet und so zum Ersticken des Mannes führte.
Nach Aussage der gesetzlichen Betreuerin des ...
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