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Karlsruhe/Gebroth

„Ich bin richtig froh“: Bad Kreuznacher Herbert Gilbert siegt gegen weltgrößten Autobauer

Von Stefan Munzlinger
Herbert Gilbert (hier beim ersten Verhandlungstag vor dem BGH am 5. Mai) hat gewonnen: Er gibt seinen 2014 für 31.490 Euro gekauften Sharan Diesel (Tachostand damals: 20.000 Kilometer) mit heute 73.900 Kilometern für 25.616,10 Euro an VW zurück. Macht mit Zinsen rund 28.000 Euro. Foto: dpa
Herbert Gilbert (hier beim ersten Verhandlungstag vor dem BGH am 5. Mai) hat gewonnen: Er gibt seinen 2014 für 31.490 Euro gekauften Sharan Diesel (Tachostand damals: 20.000 Kilometer) mit heute 73.900 Kilometern für 25.616,10 Euro an VW zurück. Macht mit Zinsen rund 28.000 Euro. Foto: dpa

Ende eines viereinhalbjährigen Kampfes mit Hunderten Stunden des Aktenwälzens, der Telefonate, der Juristerei und des Austauschs mit anderen VW-Fahrern: Herbert Gilbert (65) aus dem 160 Einwohner kleinen Soonwalddorf Gebroth hat vorm Bundesgerichtshof Karlsruhe gegen den weltgrößten Autobauer gewonnen. Das Urteil ist rechtskräftig, kann vom Unterlegenen nicht mehr angefochten werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Folge: VW muss Gilberts Schummeldiesel, einen Sharan 2,0 Bluemotion des Baujahres 2012, zurücknehmen. Am Montagmorgen gaben ihm die Bundesrichter recht, folgten seiner Argumentation und der seiner Potsdamer Juristen von Goldenstein & Partner und von Myright, die von einer vorsätzlichen Täuschung durch VW sprachen. Der Argumentation des Autokonzerns, Gilbert sei doch ...
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Stefan Munzlinger zu Herbert Gilberts Gerichtsmarathon gegen VW: Hut ab vor dem tapferen Streiter!

Der Gigant gegen einen Gebrother: Hier der weltgrößte Autokonzern mit technisch-hartem Fakten-Knowhow, etwa zum EU-erlaubten, aber zunehmend fragwürdigen „Thermofenster“, oder all den vernebelnden Argumenten aus dem Software-Dschungel.

Und dort der bescheiden-unerschrockene Herbert Gilbert, der sich geprellt sieht, nachdem er 2014 für einen VW Sharan Diesel 31.490 Euro gezahlt hat („So viel, wie nie für ein Auto“) und schon am 24. Oktober 2017 erstmals vor den Kadi zog.

Dass die Bundesrichter seine Forderung mit ihrem Spruch anerkennen, lässt alle schon vor Corona bekannten Verschwörungstheoretiker an unserem Rechtssystem verstummen: Die Großen und ihr Geld gewinnen eben doch nicht immer. Hut ab vor dem Tapferen, der auszog, sein Recht zu erstreiten.

E-Mail: stefan.munzlinger@rhein-zeitung.net

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