Einspruch zurückgezogen: Lafers Helfer akzeptieren ihre Strafbefehle
Hat Starkoch Johann Lafer bei der Renovierung seines privaten Domizils im alten Pfarrhaus von Guldental bei der Steuer getrickst?Foto: Dieter Ackermann
Wie und in welchem Ausmaß es dem bekannten Fernsehkoch Johann Lafer offenbar gelungen ist, zunächst äußerst kreativ private Renovierungskosten im ehemaligen Pfarrhaus von Guldental an der Nahe steuerlich als Spende zu deklarieren, wird nun doch nicht vor dem Amtsgericht Mainz in einer öffentlichen Verhandlung bekannt.
Lesezeit: 1 Minute
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Ein Mitglied des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde St. Jakobus hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl (6800 Euro) zurückgezogen. Beantragt hatte ihn die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Zwei andere Verwaltungsratsmitglieder hatten die vom Strafrichter des Amtsgerichts Mainz verhängten Strafbefehle über ebenfalls 170 Tagessätze à 40 Euro ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.