Der „Maskenmann“ steht erneut vor Gericht: Verteidiger fordert Strafmilderung
Der Maskenmann von Bad Kreuznach steht erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aus dem Dezember 2014 aufgehoben, nachdem der „Jingsaw-Killer“ zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Jetzt darf er wohl auf eine geringere Strafe hoffen.
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Mit einer Horrormaske verkleidet, hatte der damals 21-Jährige eine Frau in Laubenheim (Landkreis Bad Kreuznach) mit einem Messer schwer verletzt. Er hatte vor Gericht gestanden, dass er die Nebenbuhlerin einer Frau, die den Mann für nur 200 Euro als Auftragskiller angeheuert hatte, mit dem Schnitt verletzen wollte.
Die Richter in Karlsruhe ...
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