Plus
Bad Kreuznach

BGH hat entschieden: Ex-Chef der Kreuznacher Gewobau verliert auch in letzter Instanz

Symbolbild
Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang Ebener

Der ehemalige Geschäftsführer der Kreuznacher Gewobau, Karl-Heinz Seeger, ist in der letzten, zivilrechtlich höchsten juristischen Instanz mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gescheitert. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit zwischen Seeger und seinem Gegenpart, Büfep-Stadtrat Wilhelm Zimmerlin.

Lesezeit: 2 Minuten
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden und mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Seegers Beschwerde gegen das Urteil des vierten Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 5. Juli 2023 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. „Der Versuch, mich mit Unterlassungsklagen zu überziehen, mich auf perfide Weise ...