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Bad Kreuznach
BGH hat entschieden: Ex-Chef der Kreuznacher Gewobau verliert auch in letzter Instanz
Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang Ebener
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden und mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Seegers Beschwerde gegen das Urteil des vierten Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 5. Juli 2023 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. „Der Versuch, mich mit Unterlassungsklagen zu überziehen, mich auf perfide Weise ...