Landgericht Bad Kreuznach befasst sich im Berufungsverfahren mit den umstrittenen Ereignissen in Abentheuer
Zweite Runde im Prozess um Wahlfälschung: Wer hat gelogen in Abentheuer?
Justitia-Statue
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Arne Dedert/dpa/Archivbild. dpa

Abentheuer. Hat sich der frühere Abentheurer Ortschef Klaus Goldt der Wahlfälschung schuldig gemacht, weil er die Bewerbung seiner späteren Nachfolgerin Andrea Thiel entgegengenommen hat, obwohl diese einige Minuten zu spät war? Diese Frage muss am Donnerstag, 22. April, ab 9.30 Uhr, die Siebte Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach in einer Berufungsverhandlung klären.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte Goldt wegen der Ereignisse in Abentheuer, die sich am 8. April 2019 im Vorfeld der Kommunalwahl zugetragen haben, im Juni 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Richterin Denise Frick war damals der Anklage der Staatsanwaltschaft gefolgt, obwohl der heute 68-jährige Angeklagte den Vorwurf der Wahlfälschung abgestritten hatte.

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