Abentheuer. Klaus Goldt hat am 8. April 2019 Wahlfälschung begangen. Denn er nahm die Bewerbung der später siegreichen Kandidatin Andrea Thiel entgegen, obwohl diese ihre Unterlagen nicht pünktlich vor dem Ende der Abgabefrist um 18 Uhr fix und fertig ausgefüllt und unterschrieben hatte. Zu dieser Überzeugung ist am Mittwoch das Landgericht Bad Kreuznach am zweiten Verhandlungstag gegen den früheren Ortschef von Abentheuer gelangt.
Aktualisiert am 12. Mai 2021 16:14 Uhr
Die siebte Strafkammer um Richter Carsten Poetsch bestätigte mit ihrem Spruch das erstinstanzliche Urteil, das das Amtsgericht Idar-Oberstein im Juni 2020 gefällt hatte. Da Goldt mit seiner Berufung nun gescheitert ist, bleibt es bei einer Geldstrafe für ihn.