Breitsesterhof

Verdacht auf Verunreinigung: Trinkwasserabkochgebot für den Breitsesterhof

Wasserversorger beobachten steigenden Verbrauch
Das Abkochgebot gilt nur für die rund 75 Einwohner zählende Siedlung Breitsesterhof oberhalb von Baumholder. Foto: Lukas Schulze/dpa

Bei einer Überprüfung des Trinkwasses im Hochbehälter Breitsesterhof (VG Baumholder) wurden Enterokokken festgestellt. Deshalb wurde für diese Ortslage (circa 75 Einwohner) ein Abkochgebot angeordnet, teilt die Kreisverwaltung mit. Wichtiger Hinweis: Das restliche Stadtgebiet von Baumholder ist nicht vom Abkochgebot betroffen. Das gilt auch für alle anderen Gemeinden im Kreis.

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Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers im Hochbehälter Breitsesterhof bei Baumholder wurden Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt des Landkreises Birkenfeld deshalb ein Abkochgebot für den Breitsesterhof angeordnet.

Die Behörde weist – Stand Donnerstag, 29. August, 18 Uhr – aber ausdrücklich darauf hin, dass das Abkochgebot nur für die rund 75 Einwohner zählende Siedlung oberhalb von Baumholder gilt. Im restlichen Stadtgebiet von Baumholder kann das Trinkwasser weiter genutzt werden. Es sind auch keine weiteren Orte im Landkreis Birkenfeld vom Abkochgebot betroffen.

Der Wasserversorger, die Werke der Verbandsgemeinde Baumholder, hat zwischenzeitlich bereits die Nutzer auf dem Breitsesterhof über die Situation unterrichtet. „Weitere Teile des zuführenden Leitungsnetzes wurden bereits beprobt, um Verunreinigungen in anderen Netzteilen auszuschließen. Die Ergebnisse erwarten wir morgen im Laufe des Nachmittages sowie Samstag ab Mittag“, heißt es seitens des Gesundheitsamts.

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke von den Einwohnern des Breitsesterhofs benutzt wird, ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

- zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)

- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke

- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst

- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden

- zum Zähneputzen und zur Mundpflege

- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)

- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.Bei eventuellen Rückfragen können sich die Bürger an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Baumholder, Tel. 06783/8141 oder 06783/188713 sowie an das Gesundheitsamt in Idar-Oberstein, Tel. 06781/20080 wenden.