Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schülern
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Gericht spricht Ex-Schulleiter schuldig

Trier/Kreis Birkenfeld. Ein ehemaliger Lehrer aus dem Kreis Birkenfeld ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 55-Jährige jedoch nicht. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte sieben Jahre lang eine Schule im Kreis Trier-Saarburg geleitet und lebt im Kreis Birkenfeld. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Urteilsbegründung dauerte zwei Stunden.

Aktualisiert am 10. September 2019 15:53 Uhr
{element} Im Gerichtssaal ist es mucksmäuschenstill, als Richter Günther Köhler am Montagvormittag das Urteil im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Leiter einer weiterführenden Schule im Kreis Trier-Saarburg verkündet. Die erste Große Jugendkammer verurteilt den Mann nach 14 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

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