Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schülern
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Gericht spricht Ex-Schulleiter schuldig

Trier/Kreis Birkenfeld. Ein ehemaliger Lehrer aus dem Kreis Birkenfeld ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 55-Jährige jedoch nicht. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte sieben Jahre lang eine Schule im Kreis Trier-Saarburg geleitet und lebt im Kreis Birkenfeld. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Urteilsbegründung dauerte zwei Stunden.

Im Gerichtssaal ist es mucksmäuschenstill, als Richter Günther Köhler am Montagvormittag das Urteil im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Leiter einer weiterführenden Schule im Kreis Trier-Saarburg verkündet. Die erste Große Jugendkammer verurteilt den Mann nach 14 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

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