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Neubrandenburg
Sarahs Peiniger wieder in Haft: Gericht sieht doch Fluchtgefahr
Grundlage sei ein Haftbefehl des Oberlandesgerichtes (OLG) Mecklenburg-Vorpommern, das eine Fluchtgefahr für gegeben hält. Damit hatte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts von vor gut einer Woche korrigiert. Das Landgericht war nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangenen: unter anderem auch deshalb, weil der Angeklagte bereits zwei Jahre in Haft war, ein ...