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Bad Kreuznach/Hoppstädten

Berufungsverhandlung: Angeklagter aus Hoppstädten-Weiersbach kommt elf Monate früher aus der Haft

Bevor er im Saal des Bad Kreuznacher Landgerichts Platz nahm, wurde der Angeklagte (mit Mundschutz) von seinen Handschellen befreit.  Foto: Günter Schönweiler
Bevor er im Saal des Bad Kreuznacher Landgerichts Platz nahm, wurde der Angeklagte (mit Mundschutz) von seinen Handschellen befreit. Foto: Günter Schönweiler

Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung zu einer geringeren Haftstrafe als in erster Instanz – nämlich nur insgesamt 33 statt 44 Monate – ist vor wenigen Tagen eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach zu Ende gegangen. Dort hatte sich der männliche Teil des berühmt-berüchtigten „Randalepärchens“ aus Hoppstädten-Weiersbach zu verantworten.

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Das Schöffengericht Idar-Oberstein hatte im September 2022 zunächst einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine ergänzende Strafe von acht Monaten gegen den inzwischen 40-jährigen Angeklagte verhängt. Der Mann hatte zusammen mit seiner nicht minder auffälligen Lebensgefährtin, die ebenfalls eine längere Freiheitsstrafe verbüßt, einen ganzen Kanon an Straftaten hingelegt, der einem ...