Kreis Neuwied

Karneval 2024: Auch in der fünften Jahreszeit gelten die Regeln des Kinder- und Jugendschutzes

Alkohol zu Karneval
Auch an Karneval gilt der Jugendschutz, sagt das Kreisjugendamt, das insbesondere an das Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Minderjährige erinnert. Foto: picture alliance/dpa/Martin Gerten

Alkohol ab 16 Jahren und Zigaretten ab 18 Jahren – das sind die Regeln des Kinder- und Jugendschutzes, die natürlich auch an Karneval gelten. Das Kreisjugendamt und die Stadt Neuwied appellieren an die Verantwortung der erwachsenen Karnevalisten und an die Vernunft der Jugend.

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Die „tollen Tage“ mit Kappen- und Prunksitzungen, närrischen Früh- und Spätschoppen sowie Tanz- und Partyveranstaltungen sind in vollem Gange, die Umzüge im karnevalistischen Endspurt winken schon am Horizont. Das Kreisjugendamt und das Jugendamt der Stadt weisen daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hin, dass „die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind“.

„Nein“ zu verantwortungslosem Verhalten

„Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung in der närrischen Zeit dazu, jedoch dürfen sie nicht zu Nachlässigkeit und verantwortungslosem Verhalten führen“, wird Landrat Achim Hallerbach in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung zitiert. „Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen 'Nein' sagen können. Unterstützung erfährt der Landrat von der Stadt Neuwied.

„Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte uns allen am Herzen liegen“, ergänzt Bürgermeister Peter Jung, wobei beide auf die Verpflichtung der Veranstalter hinweisen, bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen zu müssen.

Thema Alkohol ernst nehmen

Auch den Teilnehmern an Umzügen – sei es mit Motivwagen oder als Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten haben. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken.

Das Jugendschutzgesetz biete hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform, so die Kreisverwaltung. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke höchstens in einem für sie verträglichen und somit verantwortungsvollen Umfang konsumieren.

Rauchverbot berücksichtigen

Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch „Alcopops“ (mit Branntwein gemischte Mixgetränke) dürften weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch sei ihnen der Verzehr gestattet. Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen.

Gesundheit schützen

„Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Helfen Sie mit, die Gesundheit der Heranwachsenden zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz“, appellieren Landrat Hallerbach und Bürgermeister Jung an die Mitwirkung möglichst aller Karnevalisten.

Bisher positive Zusammenarbeit

Beide betonen ebenfalls, dass sich die Zusammenarbeit zwischen allen mitwirkenden Instanzen im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit in den bisherigen närrischen Sessionen durchweg positiv gestaltet hat.

In diesem Sinne werden städtischer Jugendschutz und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusammen mit den Jugendsachbearbeitern der Polizei am Schwerdonnerstag, 8. Februar, eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle in der Innenstadt durchführen.

Aufklärungsarbeit

Ein Informationsflyer zum Thema „Alkohol und Karneval“ klärt über das Thema auf und kann gern zugesandt werden. Kontakt: Kreisjugendpflege Neuwied Simone Höhner und Marc Maier, jugendarbeit@kreis-neuwied.de oder beim Stadtjugendamt Neuwied, Tanja Buchmann (Jugendschutz), Tel. 02631/802.172, E-Mail: tbuchmann@neuwied.de