Kreis Neuwied

Heizungsaustausch: Mehr als 70 Prozent Förderung möglich

Von Redaktion
Heizung
Viele Heizungen stehen energetisch auf dem Prüfstand. Förderungen sollen einen Austausch erleichtern. Foto: Hannes P Albert/picture alliance/dpa

Ab dem 27. Februar sind wieder massive Förderungen für den Heizungstausch im Eigenheim möglich. Bis zu 23.500 Euro können für solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstofffähige Heizungen, sowie den Anschluss an ein Gebäudenetz oder ein Wärmenetz von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

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Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls ein oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Zu Letzteren zählt etwa der Effizienzbonus von 5 Prozent, wenn die neue Wärmepumpe die Wärmeenergie aus dem Wasser, dem Erdreich oder dem Abwasser gewinnt. Einen Klimageschwindigkeitsbonus gibt es, wenn die mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung fachgerecht demontiert- und entsorgt werden. Für Menschen mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr gibt es weitere 30 Prozent Einkommensbonus dazu. „Konkret könnte sich eine Fördermaßnahme beispielsweise wie folgt aussehen: Der Austausch der alten Ölheizung und Umbau bringt bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten.

Dann erhält der Antragssteller 70 Prozent, also 21.000 Euro, plus einen Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro von der KfW zurück“, erklärt Klimaschutzmanagerin Janine Sieben. „Die Restkosten für den Heizungstausch belaufen sich hier also auf 6500 Euro“. Die erste Phase richtet des Programms sich an Privatpersonen. Im zweiten Schritt ab Mai sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften in den Genuss dieser Förderung kommen. Ab August können auch Vermieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern Anträge stellen.

Vorabcheck möglich

Den Antrag über Experten oder einen Fachbetrieb einzureichen, ist unumgänglich. Denn der sinnvolle Einsatz der Wärmeerzeugung, passend zum Gebäude, muss geprüft werden. Ist das geschehen, kann schon jetzt ein Liefer- und Leistungsvertrag aufgesetzt werden, solange mit dem Installateur vereinbart ist, dass der Kauf erst in Kraft tritt, wenn die KfW eine Förderzusage erteilt hat.

Wer prüfen möchte, ob die eigene Heizung die Voraussetzungen erfüllt, kann auf der KfW-Homepage unter der Programmnummer 458 einen Vorabcheck durchführen. Ergänzend zu diesem Zuschuss ist es über die Programmnummer 358 möglich, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zu beantragen, um mögliche Restkosten zu decken.

Auskunft gibt die kostenlose Energieberatung der Neuwieder Kreisverwaltung, Terminvereinbarung unter Tel. 0800/607 56 00.