Andreas Bleck hat völlig recht: Würde man Paragraf 19 der AfD-Bundessatzung hart auslegen, wäre er ein Jugendverhinderungsparagraf. Und er hat auch recht, wenn er positive Beispiele von hervorragend arbeitenden Jungpolitikern nennt. Diese Vorgabe ist folglich völliger Mumpitz – aber sie klingt halt so schön.
„Wider das Berufspolitikertum“ ist ein toller Schlachtruf für eine Partei, die vorgibt, alles anders machen zu wollen als die sogenannten Altparteien. Und deswegen stimmt es, dass in der AfD die Populisten das Wort führen. Da werden Thesen mehrheitlich beschlossen, die in manchen Ohren gut klingen, aber nicht funktionieren, weil sie nicht zu Ende gedacht sind. Das hat die AfD im Fall von Andreas Bleck gemerkt. Aber was soll man von einer Partei halten, die an ihren eigenen Ansprüchen schon vor der Wahl scheitert, ihre eigenen Forderungen selbst dann nicht umsetzt, wenn sie noch 100 Prozent unter sich ist und nicht Rücksicht auf einen Koalitionspartner nehmen muss?
Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh