Was es mit der Freihaltepauschale auf sich hat
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So ist es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Eine Fortführung dieser sogenannten Freihaltepauschale sei nicht notwendig, urteilte ein Expertenbeirat im August. Krankenhäuser mit Erlösausfällen und Mehrkosten infolge der Corona-Pandemie sollten aber künftig „einen individuellen Ausgleich mit den Kostenträgern vereinbaren können“. Ende Oktober berichtete das Ärzteblatt jedoch über eine Debatte um die Wiedereinführung der Freihaltepauschale. dad