Ulrich und Peter Stein (rechts) mit ihrem "Striehween". 300 Flaschen dieser edelsüßen Rarität sind abgefüllt. Birgit Pielen
Alf - Fast wäre er in Rechtsvorschriften ertrunken: der Strohwein. Doch die Moselwinzer Ulrich und Peter Stein haben die edelsüße Spezialität behutsam aus den Wirren des Weingesetzes befreit.
Aktualisiert am 25. März 2013 20:03 Uhr
Alf – Fast wäre er in Rechtsvorschriften ertrunken: der Strohwein. Doch die Moselwinzer Ulrich und Peter Stein haben die edelsüße Spezialität behutsam aus den Wirren des Weingesetzes befreit.Die gute Nachricht zuerst: Deutsche Winzer dürfen wieder Strohwein herstellen!