Sosberg will Grundstück am Brückenkopf nutzen
Hängeseilbrücke Geierlay: Mörsdorf scheitert vor Gericht
Die Geierlay ist ein sehr erfolgreiches touristisches Projekt, 1,6 Millionen Menschen haben das Bauwerk seit 2015 besucht. Sosberg will in der Nähe des eigenen Brückenkopfes touristische Infrastruktur schaffen. Foto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Die Gemeinde Mörsdorf ist mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan an der Hängeseilbrücke Geierlay vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Hintergrund des Verfahrens ist die Absicht der Gemeinde Sosberg, auf einem Grundstück nahe des Brückenkopfes einen Spielplatz, eine Toilettenanlage sowie eine Gastronomie zu ermöglichen.

Aktualisiert am 21. April 2024 16:12 Uhr
Der entsprechende Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2019, im November stellte die Gemeinde Mörsdorf einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Mörsdorf will rechtliche Möglichkeiten voll ausschöpfen

Andreas Lehnert, Bürgermeister der Gemeinde Sosberg, ist erfreut über die Entscheidung des Gerichts.

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