Gericht prüft: Durften die Blockade-Aufrufe verboten werden?
Hermann Theisen (Dritter von links) mit seinem Anwalt und Unterstützern vor dem Justizzentrum in Koblenz.Foto: Dieter Junker
Koblenz/Büchel – Schwere juristische Kost in Koblenz. Durfte die Stadt Koblenz den Aufruf zur Bücheler Blockade, den Hermann Theisen vor dem Koblenzer Hauptbahnhof verteilen wollte, zu Recht verbieten? Oder stellte das Flugblatt keinen Aufruf zu einer Straftat dar? Darüber verhandelte nun das Koblenzer Verwaltungsgericht.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker
Im Mai vergangenen Jahres wollte Hermann Theisen vor dem Koblenzer Hauptbahnhof Flugblätter verteilen. Darin sollte zur Blockadeaktion des Fliegerhorstes Büchel im August aufgerufen werden. Die Stadt Koblenz sah darin einen unerlaubten Aufruf zu einer Straftat und verbot die Aktion. Dagegen klagte Theisen, vor dem Verwaltungsgericht in ...
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