Verfassungsbeschwerde wegen Go-in-Aktion in Büchel nicht zur Entscheidung angenommen
Friedensaktivistinnen scheitern in Karlsruhe: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
Die Friedensaktivisten lassen nicht locker: Immer wieder waren einige von ihnen in der Vergangenheit auf das Militärgelände bei Büchel vorgedrungen. Vor dem Cochemer Amtsgericht gab es dazu bisher 39 Verhandlungstage gegen insgesamt 71 Angeklagte. Foto: Dieter Junker
Dieter Junker

Zwei Atomwaffengegnerinnen sind mit ihrem Gang nach Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen des widerrechtlichen Eindringens in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung dafür hat das höchste deutsche Gericht nicht angegeben.

Die beiden jungen Frauen, die dem Jugendnetzwerk für politische Aktionen (Junepa) angehören, waren im September 2016 am Rande einer Blockade des Haupttors des Luftwaffenstützpunkts auf das Bundeswehrgelände eingedrungen und hatten sich dort eine längere Zeit auf der Start- und Landebahn aufgehalten, bis sie von Bundeswehr und Polizei schließlich festgenommen wurden.

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