Besonders in der warmen Jahreszeit halten Fälle von Ruhestörung die Ordnungsbehörden auf Trab
Einsatz wegen Ruhestörung: Wenn die Polizei ungeladen zum Grillfest kommt
Wenn bei einem Nachbarn die Musik zu laut ist, greifen viele Menschen zum Hörer und rufen die Polizei. Archivfoto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem-Zell. Sommer, Sonne, Sonnenschein – und das auch noch bis spät in den Abend. Die warme Jahreszeit lädt viele Menschen im Kreis dazu ein, in den Abendstunden draußen zu sitzen und den Grill anzufeuern. Die Sommermonate sind ideal für Partynächte – mit Unterhaltungen und Musik. Doch des einen Freud ist des anderen Leid: Nachbarn, die früh zur Arbeit müssen, kann der Lärm der feuchtfröhlichen Feier stören. Ruhestörung ist dabei keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Für Polizei und Ordnungsämter sind Lärmbelästigungen vor allem im Sommer ein großes Thema, erklärt Lothar Schneider, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion (PI) Zell. „Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es das ganze Jahr über. Ruhestörung kommt dann in der warmen Jahreszeit hinzu, wenn die Leute die Fenster offen lassen.

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