Wie hier bei "Gieh roff" ist das Aussichtsplateau am Zeller Collis viel besucht. Nachträglich soll nun eine Baugenehmigung dafür her.Foto: Archiv Peter Scherer
Nicht genehmigte Bauwerke am Zeller Collisturm und an einem unterhalb gelegenen Ruheplatz sollen wenn möglich nachträglich genehmigt werden. Einstimmig bei zwei Enthaltungen hat der Zeller Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss verabschiedet.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur David Ditzer
Ihm zufolge billigt die Stadt die Bauwerke im Nachhinein. Zugleich soll über die Verwaltung versucht werden, das Ganze "über eine Genehmigung zu legalisieren", wie es Stadtbürgermeister Hans Schwarz formulierte.
Der Antrag des Heimat- und Verkehrsvereins (HVV) hat es ins sich: Lange nach Abschluss der Arbeiten, die im ...
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