Ortsgemeinde lässt Erfolgsaussichten und Kosten für ein erneutes Verfahren prüfen
WKB und kein Ende: Erpel erwägt Berufung gegen Urteil des Oberlandesgerichts
Wie der Ausbau der Rieslingstraße abgerechnet wird, steht auch vier Jahre nach dem Bauprojekt nicht abschließend fest.
Heinz-Werner Lamberz

Erpel. Das Ringen um die Einführung der wiederkehrenden Beiträge (WKB) hat in Erpel das Zeug zur unendlichen Geschichte. Der Ortsgemeinderat hat in der jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, einen Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht in Koblenz zustellen. Damit will man sich die Tür offenhalten, um gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz anzugehen. Das hatte vor Kurzem dem Kläger in einem Musterverfahren Recht gegeben, der gegen den ersten Beitragsbescheid, der in Erpel im Rahmen der WKB verschickt wurde, geklagt hatte. 150 Bürger hatten außerdem Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Kernpunkt des Urteils: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei, wie es in der Satzung steht.

Aktualisiert am 11. April 2021 16:12 Uhr
Mit dem Urteil türmen sich für Erpel jetzt große Probleme auf. Eigentlich hatte der Hauptausschuss dem Rat empfohlen, nicht in Berufung zu gehen. Er folgte in seiner Empfehlung damit auch der Einschätzung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Seit Donnerstag liegt jedoch von dieser Seite eine neue Einschätzung vor, die den Rat motivierte, die Frist zur Antragstellung eines möglichen Berufungsverfahrens, der 12.

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