Wie der Kreis Altenkirchenauf Widerspruch der NI gegen zwei Anlagen auf dem Hümmerich reagiert: Windräder im Kreis Altenkirchen: Geht es nur noch gerichtlich?
Wie der Kreis Altenkirchenauf Widerspruch der NI gegen zwei Anlagen auf dem Hümmerich reagiert
Windräder im Kreis Altenkirchen: Geht es nur noch gerichtlich?
Windenergieanlagen auf dem Hümmerich will die Naturschutzinitiative verhindern und widerspricht der Genehmigung. Symbolfoto: dpa/Robert Jaeger Robert Jaeger. picture alliance/dpa/APA
Kreis Altenkirchen. Nach dem Widerspruch der Naturschutzinitiative (NI) gegen die Genehmigung zweier Windkraftanlagen auf dem Hümmerich bei Wissen unterstreicht die Kreisverwaltung in Altenkirchen, dass man sich im Genehmigungsverfahren an den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Februar orientiert habe.
„Das Urteil unterstreicht das strenge Gemeinwohlerfordernis' gemäß Grundgesetz am flächendeckenden Ausbau von Windenergieanlagen (WEA)“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung aus dem Kreishaus.
Verstärkt werde dies durch die infolge des Ukrainekrieges proklamierte Zeitenwende für die Energieversorgung.