Wissen

Widerstand gegen Windräder: BI Hümmerich im Wechselbad der Gefühle

Blick aus Richtung Dauersberg auf den Hümmerich. Seit Langem kämpft die BI gegen den Plan, dort Windräder aufzustellen.
Blick aus Richtung Dauersberg auf den Hümmerich. Seit Langem kämpft die BI gegen den Plan, dort Windräder aufzustellen. Foto: Andreas Neuser/Archiv

Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich, die sich gegen den Bau von zwei Windrädern auf der gleichnamigen Erhebung zwischen Gebhardshain und Mittelhof wehrt, sieht sich derzeit in einem „Wechselbad der Gefühle“. So heißt es in einer Pressemitteilung, die Bezug nimmt auf die jüngste öffentliche Verfahrensbeteiligung.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Auf der einen Seite, so die BI, gebe es eine breite Unterstützung von Bürgern und Institutionen, die Widerspruch eingelegt hätten. Auf der anderen Seite stehe das in ihren Augen unverständliche Einvernehmen der Stadt Wissen mit dem geplanten Energieprojekt.

Zudem erhalte der Projektierer (Altus AG) zusätzliche Zeit, um die von der Kreisverwaltung nachgeforderten Unterlagen einzureichen. Daraus resultiere eine erneute Offenlage mit entsprechender neuer Einspruchsfrist.

Rund 150 Einwendungen seien bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingegangen, teilt die BI mit. „Das ist schon allein von der Anzahl her ein super Ergebnis“, sagt BI-Sprecher Dieter Glöckner. Er geht von einem Anteil „gravierender Argumente“ aus, teils vorgebracht von Kommunen und anerkannten Naturschutzverbänden.

Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung der Altus AG eine Frist bis zum 22. November eingeräumt, um fehlende Anträge nachzureichen. Dabei handelt es sich um Befreiungsanträge von Auflagen des Vogel- und des Landschaftsschutzes.

Nach Angaben der BI fehlten in den Unterlagen ferner Angaben zum Risikomanagement und zum Ausgleich im Hinblick auf die Beeinträchtigung wertvoller Waldbestände. Sollten die Unterlagen bis zur gesetzten Frist vorliegen, kann die Kreisverwaltung den Antrag abschließend prüfen. Daraufhin wird es eine Offenlage dieser Unterlagen geben – erneut mit der Möglichkeit, Einspruch zu erheben, allerdings dann nur noch gegen die nachgelieferten Antragsunterlagen.

„Dort ist keine sachlich- fachliche Entscheidung getroffen worden, sondern
eine politisch motivierte.“

BI-Sprecher Dieter Glöckner zum Einvernehmen des Wissener Stadtrates

Entsetzt ist die BI nach wie vor darüber, dass der Wissener Stadtrat kürzlich sein Einvernehmen zum Bau der Windräder erteilt hat. Glöckner: „Dort ist keine sachlich- fachliche Entscheidung getroffen worden, sondern eine politisch motivierte.“

Wegen der vielen offenen Fragen hat die BI erneut ihren auf öffentliches Baurecht spezialisierten Anwalt Armin Brauns zu Rate gezogen. Das Ergebnis sei allerdings ernüchternd, heißt es dazu in der Pressemitteilung: Grundsätzlich sei der Stadtrat für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zuständig, also nicht die Verwaltung.

Der Rat sei bei seiner Entscheidung im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, entgegenstehende Belange bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Irritierend sei in diesem Zusammenhang, dass der Bürgermeister als Chef der Verwaltung seine eigene Stimme genutzt habe, um für das Einvernehmen zu stimmen.

Weiter heißt es: „Klar definiert und auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt ist, dass eine Entscheidung der Gemeinde über das gemeindliche Einvernehmen rechtlich nicht angreifbar ist. Genauso ist aber die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet, eine Genehmigung zu erlassen, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens als solches hat also keinen Einfluss auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde. Offen bleibt nur, ob die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Kommunalaufsicht erneut einschreiten kann, sollten Verstöße dies rechtfertigen.“