Anwalt des 35-Jährigen legt Widerspruch ein - Lediglich Besitz eines Videos wird zugegeben - Verfahren wurde abgetrennt
Kinderpornoprozess am Amtsgericht Altenkirchen: Sind Beweise des FBI illegal?
Das Darknet ist ein Platz, um an kinderpornografisches Material zu kommen. Hat dies ein 35-Jähriger genutzt, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Altenkirchen verantworten musste? Symbolfoto: dpa
picture alliance/dpa

Altenkirchen. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro wurde jetzt ein 35-Jähriger aus der VG Altenkirchen vor dem Altenkirchener Amtsgericht verurteilt. Der Mann hatte eingeräumt, ein Video mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Laptop gespeichert zu haben.

Doch zu den anderen Vorwürfen schweigt der Angeklagte, und diese wiegen nicht minder schwer. So soll der Büroangestellte zwischen 2015 und 2018 insgesamt 14 Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Darknet angesehen haben. Unter seinem Usernamen „Soulfly187“ hatte er sich, so die Anklage, dafür bei einer Plattform mit dem bezeichnendem Namen „Playpen“, also „Laufstall“ angemeldet.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten