Ortsgemeinderat beschließt einstimmig Erhöhung - Hebesätze liegen nicht über den Nivellierungssätzen
Erhöhung einstimmig beschlossen: In Steinebach steigen Grund- und Gewerbesteuer
Auch in der Gemeinde Steinebach entschieden sich die Mitglieder für eine Erhöhung der Hebesätze. Aber nicht so hoch, wie in anderen Gemeinden.
dpa

„Jetzt kommt die leichteste Sache“, scherzte Hans-Joachim Greb, Ortsgemeindebürgermeister von Steinebach, als er in der jüngsten Ortsgemeinderats-sitzung den Punkt „Festlegung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023“ einleitete. Grundsätzlich habe Steinebach immer nur dann die Hebesätze geändert, wenn die Nivellierungssätze erhöht wurden.

Genau das sieht das Land Rheinland-Pfalz mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich vor, der zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Unter den Nivellierungssätzen dür-fen die Hebesätze der Ortsgemeinden nicht liegen, sofern sie nicht spürbare Nachteile in Kauf nehmen wollen, wie etwa den Verzicht aufFördermittel.

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