Amtsgericht Betzdorf: Einkauf mit falschem 20-Euro-Schein bleibt ohne Strafe
Von Elmar Hering
Einzige Einnahmequelle waren die Konten des älteren EhepaarsFoto: unknown/ChaotiC_PhotographY Adobe Stock
Erinnern Sie sich noch? Früher stand auf einigen DM-Geldscheinen der Warnhinweis: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“. Das steht dort heute nicht mehr, aber strafbar ist es immer noch. Freigesprochen wurde hingegen ein Mann, der sich am Montag vor dem Amtsgericht Betzdorf verantworten musste, weil er in Wissen mit einem falschen 20-Euro-Schein bezahlen wollte.
Lesezeit: 2 Minuten
Wie sich aus der Anklageschrift von Staatsanwältin Melanie Stühn und der Beweisaufnahme ergab, hatte der Mann (Jahrgang 1983) im vergangenen Juni in der Wissener Lidl-Filiale eingekauft und zunächst versucht, mit einer gefälschten Banknote zu bezahlen. Als die Kassiererin die nicht sehr raffinierte Kopie bemerkte und ihn darauf aufmerksam machte, zahlte ...
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