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Bad Neuenahr-Ahrweiler/Bonn

Wenn das Warten ein Ende findet: Todeserklärung von Flutopfern kann für Angehörige hilfreich sein

Von Claudia Voß
Kurz nach der Flutkatatastrophe im Ahrtal galten viele Menschen als vermisst. Für einen der letzten Vermissten aus dem Kreis Ahrweiler wurde jüngst eine Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz beantragt. Foto: dpa
Kurz nach der Flutkatatastrophe im Ahrtal galten viele Menschen als vermisst. Für einen der letzten Vermissten aus dem Kreis Ahrweiler wurde jüngst eine Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz beantragt. Foto: dpa

Die Flutkatastrophe hat 134 Menschen im Ahrtal das Leben gekostet, über 100 Menschen galten kurz nach dem Hochwasser als vermisst. Seitdem hat sich die Zahl der Vermissten deutlich reduziert, aktuell werden im Kreis Ahrweiler noch zwei Männer vermisst. Für einen von ihnen wurde jüngst beantragt, ihn für tot zu erklären (die RZ berichtete). Was hat es mit dieser Todeserklärung auf sich hat, erklärt ein Experte.

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Eine Praxis, die für Außenstehende mitunter pietätlos erscheinen mag, rechtlich jedoch durchaus geboten ist. „Solange keine Todeserklärung für eine nicht mehr auffindbare Person vorliegt, gibt es für Angehörige weder emotionale noch erbrechtliche Klarheit“, fasst Alexander Knauss, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der Bonner Anwaltskanzlei Meyer-Köring, im Gespräch mit der RZ die ...