Remagen. Die Nachricht von der fristlosen Kündigung des langjährigen Remagener Tourismusleiters Marcel Möcking hatte im August des vorigen Jahres für viel Wirbel und Gerüchte in der Stadt gesorgt. Seit Ende Januar, als vor dem Arbeitsgericht in Koblenz der Widerspruch von Möcking gegen die fristlose Kündigung verhandelt wurde (die RZ berichtete), ist zumindest die arbeitsrechtliche Seite dieser Auseinandersetzung zwischen der Stadt und ihrem ehemaligen Tourismuschef geklärt. Von den Vorwürfen des Bürgermeisters gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter blieb nicht viel übrig.
Das Gericht sah zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Möcking und der Stadt Remagen keine ausreichende Veranlassung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters beim Koblenzer Arbeitsgericht einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, verbunden mit einer gemeinsamen Pressemitteilung.