Rund fünf Wochen ist es her, als es für Inge Göttling und ihr Team hieß: Kisten packen und umziehen. Zu Ende März musste die Apothekerin, die nach der Ahrflut provisorisch in den Räumlichkeiten einer Containeranlage in Kalenborn errichtete Apotheke schließen. Doch mittlerweile ist das Apothekenteam gut an einem neuen Standort angekommen.
Der Hintergrund: Laut Gesetzgeber war ein Weiterbetrieb der Kalenborner Notapotheke nicht länger zulässig. Die geltende Apothekenbetriebsordnung sieht eine Betriebsraummindestgröße von 110 Quadratmetern vor, eine abweichende Ausnahmeregelung galt nur in den ersten Monaten nach der Flut.