1597 wurden die "Landskroner Pestregel" verfasst, ein starres Regelwerk, das die Ausbreitung der Krankheit verhindern sollte
„Landskroner Pestregel“: Wie die Region im 16. Jahrhundert die Seuche bekämpfte
Hans-Jürgen Vollrath

Kreis Ahrweiler. Es war kein Geistwesen, das als blaues Flämmchen daherkam und die Menschen befiel, und es war auch kein stinkender Dunst, der der Erde entströmte: Als in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wieder einmal die Pest auch in unserer Region wütete, ließen die politisch Verantwortlichen den althergebrachten Aberglauben getrost links liegen und konzentrierten sich auf das Wesentliche. Bester Beweis dafür ist die 1597 verfasste „Landskroner Pestregel“, die klipp und klar festlegte, was im Kampf gegen die Epidemie zu tun und zu lassen war. Manches, was darin geschrieben steht, könnte uns in der aktuellen Corona-Krise ziemlich bekannt vorkommen.

Aktualisiert am 11. Mai 2020 16:29 Uhr
Die Erkrankten und ihr Eigentum isolieren, den Umgang mit ihnen regulieren und Zuwiderhandlungen unter Strafe stellen: Darauf zielte die Pestregel von 1597 ab. Das beschreibt Dr. Karl-August Seel in seinem Aufsatz „Die Pest und die Landskroner Pestregel von 1597“, der 1985 im Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler erschienen ist.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten