Wegen Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Inhalte musste sich ein 54-Jähriger vor Gericht verantworten
Kinderpornografie: Selbst die Staatsanwältin reagiert angeekelt
Tatort Internet: Auch wer kinderpornografische Bilder sammelt, macht sich strafbar. Foto: picture alliance/dpa
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Ahrweiler/Grafschaft. Es sind schockierende und kaum zu ertragende Details, die die Staatsanwältin rund 30 Minuten lang aus der ellenlangen Anklageschrift vorliest. Immer wieder muss sie selbst innehalten, während sie über die Unmengen schier abstoßender Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt in beklemmender Deutlichkeit referiert, für deren Besitz und Verbreitung sich ein 54-jähriger Grafschafter jetzt zu verantworten hatte. Die Quittung bekam der Tellerwäscher jetzt vom Ahrweiler Schöffengericht serviert: drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.

Auf der Anklagebank im großen Saal des Amtsgerichts gab sich der Deutsche geständig. Doch reuiges Schuldbewusstsein zeigte der 54-Jährige nicht. Er räumte ein, sich in einem öffentlichen Chat eines privaten Fernsehsenders aufgehalten zu haben: „Zuerst ging’s da aber nur um Frauen mit kleinen Brüsten“, rang der Mann sichtlich nervös, doch kaum peinlich berührt, nach einer Erklärung.

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