Die Immobilien waren in den Jahren 2011 bis 2013 Gegenstand von Verkäufen an Einzelgesellschaften der norddeutschen Nordic-Kontor-Gruppe. Wie nun nach Auskunft der Pressestelle durch verschiedene, für die einzelnen Standorte zuständige Zivilgerichte rechtskräftig entschieden wurde, sei das Augustinum bei den Geschäften massiv getäuscht worden, weshalb wirksame Verkäufe nie zustande gekommen seien und das Eigentum an den Immobilien zu jedem Zeitpunkt dem Augustinum zugestanden habe.
Augustinum hatte selbst Strafanzeige gestellt
Nach der Entdeckung von Unregelmäßigkeiten hatte das Augustinum 2014 selbst Strafanzeige erstattet und das unveränderte Eigentum an den Immobilien zivilrechtlich beansprucht. „Wie verschiedene Gerichte nun festgestellt haben, hatte der 2014 verstorbene damalige Vorsitzende des Aufsichtsrates des Augustinums zusammen mit dem 2014 fristlos entlassenen damaligen kaufmännischen Geschäftsführer und mit verschiedenen Personen auf der Käuferseite die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates und den damaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung massiv getäuscht – unter anderem, um heimlich Zahlungen in Millionenhöhe abzuzweigen. Die Verkäufe waren dadurch von Anfang an unwirksam“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der Betrieb der Häuser sei seit der Entdeckung der Vorgänge 2014 zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen. Wesentliche Auswirkungen auf die Bilanz des Augustinum habe der jetzige Erfolg in der Eigentumsfrage nicht, die wesentlichen finanziellen Folgen habe das Augustinum bereits in seinem Jahresabschluss 2014 bilanziert und seither regelmäßig positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. So habe das Augustinum neben der umfangreichen Instandhaltung seiner Standorte auch Zukunftsinvestitionen mit einem Volumen von zusammen mehr als 75 Millionen Euro umsetzen können.
Es bleiben zivilrechtliche Forderungen
Trotzdem ist das Unternehmen froh, „dass die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen um die Eigentumsfrage jetzt erfolgreich abgeschlossen sind.“ Die Aufklärung habe in erheblichem Maß Kräfte gebunden. Der erfreuliche Abschluss erleichtere es künftig, auch weitere Zukunftsvorhaben erfolgreich anzugehen, erklärte der Vorsitzende der Augustinum Geschäftsführung, Joachim Gengenbach. Nach dem Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung und nun der rechtskräftigen Klärung der Eigentumsfrage betreibt das Augustinum noch verschiedene zivilrechtliche Forderungen, unter anderem auf Schadensersatz, gegen den Nachlass des 2014 verstorbenen früheren Aufsichtsratsvorsitzenden, gegen den früheren kaufmännischen Geschäftsführer sowie gegen verschiedene Personen und Institutionen auf der vermeintlichen Käuferseite. red