Streit Sozialgericht gibt Familie Fabritius im Streit mit der Krankenkasse vorläufig recht
Gericht: Christoph Fabritius darf Cannabisöl haben - vorerst

In seiner Legowelt kann der epilepsiekranke Christoph Fabritius abschalten.

Judith Schumacher

Sinzig. Als Rita Fabritius den großen Umschlag aus dem Briefkasten fischt, zittert sie. Darin befindet sich das Urteil des Koblenzer Sozialgerichts, ob ihr behinderter und epilepsiekranker Sohn Christoph endlich das erlösende Cannabisöl verschrieben bekommen darf.

Im Februar berichtete die RZ über den ungeheuren Fall des 30-Jährigen und seiner Familie, die einen langen Kampf gegen die Krankenkasse AOK führt. Diese verweigerte dem jungen Mann, der trotz aller Versuche mit Alternativmedikamenten täglich bis zu zehn epileptische Anfälle bekam, das Mittel.

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