Viele pfiffige Wortspiele sind bereits als geschützte Marken eingetragen: Copyright lässt grüßen: Wem gehört das AHR? Viele pfiffige Wortspiele sind bereits als geschützte Marken eingetragen
Viele pfiffige Wortspiele sind bereits als geschützte Marken eingetragen
Copyright lässt grüßen: Wem gehört das AHR? Viele pfiffige Wortspiele sind bereits als geschützte Marken eingetragen
Winzer Paul Schneider und Helfer Tim Hohn mit einem Plakat der WeinbAHR, die nun copyrighttechnisch in FlutbAHR umbenannt wird. privat
Ahrtal. Wer kennt sie nicht, die Wortspiele mit AHR, die besonders nach der Flut exponentiell aus dem Boden geschossen sind. Ganz vorn natürlich „SolidAHRität“, gefolgt von „We AHR one“, wahlweise abgewandelt zu „We AHR family“ und jetzt zur Weihnachtszeit natürlich Abwandlungen wie „WintAHRzauber“ oder „AdventskalendAHR“. Die Sprachspielerei, auf T-Shirts, Pullis, Käppis, Mützen und Aufklebern zur Schau getragen, spiegelt den einzigartigen Zusammenhalt wider, der sich im Ahrtal nach der Flut gebildet hat.
Nutzung noch gestattet
Doch die pfiffigen Wortwitze stoßen nicht überall auf Gegenliebe, wie Tim Hohn, freiwilliger Helfer seit Tag 3, am eigenen Leib erfahren musste. Mit und für Winzer Paul Schneider aus Mayschoß hatte der 28-Jährige an der Hauptstraße von Dernau nach Rech Flutwein und Glühwein verkauft und dies vollmundig und werbewirksam auf einem Banner als Pauls WeinbAHR angepriesen, ein Wortspiel, das im gesamten Tal sicher nicht ...