Altenahr

Blick hinter die Kulissen: Was machen eigentlich ehrenamtliche Wahlhelfer?

Für die Europa- und Kommunalwahl sind jede Menge Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines korrekten Wahlvorgangs zu beachten. Damit die Wahl ordnungsgemäß abläuft, werden die Wahlhelfer zuvor in einer Schulung auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet.  Foto: VG Altenahr/Wolfgang Stodden
Für die Europa- und Kommunalwahl sind jede Menge Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines korrekten Wahlvorgangs zu beachten. Damit die Wahl ordnungsgemäß abläuft, werden die Wahlhelfer zuvor in einer Schulung auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet. Foto: VG Altenahr/Wolfgang Stodden

In wenigen Tagen ist es so weit: Am 9. Juni finden in diesem Jahr die Kommunal- und auch die Europawahl statt. Während dieser Tag für Wähler einen Gang ins Wahllokal bedeutet, bringen die Wahlen für die Kommunalverwaltungen viel Arbeit – und dies nicht nur am Wahltag selbst, sondern auch an den Tagen vor und nach der Wahl.

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Doch was bedeutet es eigentlich für eine Verbandsgemeinde, eine Wahl durchzuführen? Erläutert werden soll dies im Folgenden anhand der Verbandsgemeinde (VG) Altenahr.

Teamarbeit ist gefragt

„In der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr haben wir ein sehr routiniertes Team, das die anfallenden Aufgaben erledigt. Die für den Wahltag erforderlichen freiwilligen und ehrenamtlichen Wahlhelfenden unterstützen und tragen dazu bei, dass die Wahl, eines der höchsten Güter unserer Demokratie, den Gesetzen entsprechend durchgeführt wird und ordnungsgemäß abläuft“, erklärt Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr und bedankt sich zugleich bei allen Wahlbeteiligten.

Anfang Mai haben alle Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz eine entsprechende Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl mit dem Hinweis der Möglichkeit der Briefwahl erhalten. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, bekommt nach Absendung des Briefwahlantrags erneut Post der Kommunalverwaltung mit jeder Menge bunter und teils langer Stimmzettel. Wer lieber am Wahltag sein Wahlrecht in einem Wahllokal wahrnehmen möchte, kann das ebenfalls.

Listen prüfen, Stimmzettel drucken lassen

Einige Wochen zuvor, Ende April, wurden in der Kommunalverwaltung die Wahlvorschläge und die Listen der jeweiligen Parteien oder politischen Vereinigungen vom Wahlausschuss geprüft, im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht sowie zur Erstellung der jeweiligen Stimmzettel weitergegeben. Bereits wenige Tage später trafen diese dann frisch gedruckt im Rathaus ein. In der Verwaltung wurden die Stimmzettel für die jeweiligen Stimmbezirke, die Briefwahlumschläge und die Rücksendeumschläge sortiert und mit einer Erklärung des Wahlvorgangs sowie des Briefwahlscheins zusammengefügt. Ein Sortiervorgang, der höchste Konzentration erfordert, denn jeder Wähler soll die für seinen Wohnort vorgesehenen Stimmzettel erhalten. Kaum waren die ersten Briefwahlunterlagen versandt, begann der nächste Schritt: die Schulung der Wahlhelfer.

Vor dem Wahltag kommen die Schulungen

In den 18 Wahlbezirken der Verbandsgemeinde Altenahr sind am Wahltag jeweils elfköpfige Wahlvorstände und zusätzlich ehrenamtliche allgemeine Wahlhelfer und somit rund 200 Personen im Einsatz. Diese kommen zum Teil direkt aus den jeweiligen Parteien oder politischen Vereinigungen oder aus den Gemeinderäten der Ortsgemeinden. Die allgemeine Wahlhelferschulung wird ehrenamtlich nach Feierabend durchgeführt und dauert rund zweieinhalb Stunden. Im Rahmen dieser Schulungen gibt es Informationen zum Wahlsystems, zu den Wahlorganen sowie zu den Wahlgrundsätzen. Außerdem werden Wahlhelfer in die Aufgaben am Wahltag eingewiesen und erhalten Informationen zur korrekten Stimmzettelauswertung am Wahltag.

Ergänzend zu den allgemeinen Wahlhelfern gibt es zusätzlich EDV-Wahlhelfer. Diese werden ebenfalls in einer rund eineinhalbstündigen Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Beide Schulungen haben in diesem Jahr unter der Leitung von Stefan Heck, Referent für Kommunalverfassung, Ehrenamt und Wahlen beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Leiter der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, im Bürgerhaus Dernau stattgefunden.

Wahllokale müssen ausgestattet werden

Kurz vor dem Wahltag gilt es, die Listen und die jeweiligen Wahllokalausstattungen zusammenzupacken. Die Ausstattung für ein Wahllokal umfasst etwa ein abgeschlossenes Wählerverzeichnis, ein Verzeichnis nachträglich ausgestellter Wahlscheine, Wahlscheinverzeichnis bei Einbeziehung der Briefwahl in die Urnenwahl, amtliche Stimmzettel in ausreichender Anzahl, Vordrucke der Wahlniederschriften für jede Wahl und eventuell Zähllisten, Vordrucke der Schnellmeldungen, Abdrucke der rechtlichen Grundlagen, Abdruck der Wahlbekanntmachung zum Aushang, Verschlussmaterial für die Wahlurnen und nicht radierfähige Stifte, Verpackungs-/ Siegelmaterial zum Verpacken der Wahlunterlagen.

Für die Wahlvorstände muss außerdem neben einer einfachen Büroausstattung ein Computer mit Drucker, ein Festnetz- oder Mobiltelefon, ein Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung, die Rufnummer der nächsten Polizeidienststelle, des Rettungsdienstes, des Wahlvorstehers und der weiteren Wahlvorstandsmitglieder zur Verfügung stehen.

Dann wird es förmlich

Am Wahltag kurz vor Wahlbeginn findet die förmliche Verpflichtung des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die während der Tätigkeit im Wahlvorstand bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über die dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, statt. Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes sichtbares Zeichen tragen.

Am Ende des Wahltags erfolgt die Auswertung der Stimmzettel. Hinzu kommen die handschriftlichen Wahlvorschläge kleinerer Ortsgemeinden, in denen zuvor keine Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen eingereicht wurden. Hier wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Damit die Wählenden bei Mehrheitswahlen ohne Wahlvorschlag ausreichend Bedenkzeit für ihre Stimmabgabe haben, werden die amtlichen Stimmzettel spätestens bis zum dritten Tag vor der Wahl postalisch zugestellt. Die Urnenwähler können den von ihnen vorbereiteten Stimmzettel am Wahltag in den Wahlraum mitbringen und zur Stimmabgabe verwenden. Die zuvor eingegangenen Stimmzettel der Briefwahl dürfen erst am Wahltag geöffnet und ausgezählt werden.

Ergebnis wohl erst am Montagabend

Da die Stimmzettelauszählung bei rund 8.500 Wahlberechtigten einiges an Zeit erfordert, kann sie bei Bedarf am Folgetag fortgesetzt werden. Mit dem amtlichen Wahlergebnis rechnet die VG Altenahr nicht vor Montagabend, 10. Juni. Am Dienstag, 11. Juni, tagt der Wahlausschuss der Verbandsgemeinde, um das amtliche Endergebnis festzustellen. red