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Kreisstadt

Architekt sieht Korrekturbedarf: Lässt sich die neue Konzerthalle der Kreisstadt noch verbessern?

Von Beate Au
Banner geben im Kurpark von Bad Neuenahr eine Vorstellung davon, wie die neue Konzerthalle einmal aussehen wird. Das Projekt ist in der Entwurfsplanung angekommen. Das hindert Axel Ritter aber nicht daran, Verbesserungsvorschläge zu machen.  Foto: Vollrath
Banner geben im Kurpark von Bad Neuenahr eine Vorstellung davon, wie die neue Konzerthalle einmal aussehen wird. Das Projekt ist in der Entwurfsplanung angekommen. Das hindert Axel Ritter aber nicht daran, Verbesserungsvorschläge zu machen. Foto: Vollrath

Noch künden nur Banner im Kurpark von der Heilbadarchitektur der Zukunft an diesem prominenten Ort. Mittlerweile ist die Neugestaltung der Kurparkliegenschaften mit dem Auftrag an das Bonner Büro Pilhatsch in der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, angekommen. Jetzt wird detailliert konkretisiert, was als Konzept vom Rat im Juni 2020 bereits beschlossen wurde. Alles ist auf dem Weg. Trotzdem lässt das Projekt den Architekten Axel Ritter aus Bad Neuenahr nicht los. Er sieht Korrekturbedarf und macht Vorschläge.

Lesezeit: 2 Minuten
77 Seiten stark ist seine in zehn Monaten ehrenamtlich erstellte Expertise „zur Verbesserung des Entwurfs von Wilfried Pilhatsch für die künftige Konzerthalle“. Er hat sie jetzt als Petition bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eingereicht. „Sie ist ein Geschenk von mir an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler“, so Ritter, der findet, dass ...
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In welchem Planungsstadium ist das Projekt angekommen?

Mit Beschluss vom 29. April 2019 erteilte der Stadtrat den Auftrag zur Planung des Neubaus der Kurparkliegenschaften, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), an Pilhatsch Partner Architekten Bonn. Leistungsphase 2 (Vorplanung und Kostenschätzung) wurde mit Beschluss des Rates am 4.

Juni 2020 freigegeben. Aktuell wird Leistungsphase 3, sprich die Entwurfsplanung, abgerufen. Durch den Beschluss des Rates, die Leistungsphase 2 freizugeben, liegt ein Planungskonzept und damit ein erster konkreter Vorentwurf vor und ist samt dazugehöriger Kostenschätzung vom Rat beschlossen worden. Die abschließende Freigabe dieses Planungskonzepts erfolgt erst in der aktuellen Leistungsphase 3. Sie konkretisiert diese Ausführungen der Leistungsphase 2, sodass ein realisierbares Planungskonzept entsteht, das die projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt. Mit der Entwurfsplanung erfolgt auch die Vorlage einer Kostenberechnung. bea
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